Barrierefrei

Nach § 1 Ziffer 3 der barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) gelten die Bedingungen der Rechtsverordnung für mittels Informationstechnik realisierte graphische Programmoberflächen, die öffentlich zugänglich sind. Im Klartext heißt das, dass alle IT-Anwendungen, ob Internet-basiert oder nicht, barrierefrei zu gestalten sind.


Software mit diesem Merkmal